Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Besucher der Kitsu Con, 03.-04.05.2025

Veranstalter:
Die KitsuCon wird vom Verein KitsuneDream mit Sitz in Neunkirch,  
Vordergasse 42
8213 Neunkirch
veranstaltet, in der Folge «Veranstalter» genannt.
E-Mail: info@kitsucon.ch

Veranstaltungsbesuchsvertrag

Bestellungen von Eintrittskarten stellen im Regelfall lediglich ein Angebot für den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Ein solcher kommt erst mit der Zustellung der Eintrittskarten über unsere Webseite unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande, die der Kartenbesteller (nachfolgend „Besucher“ genannt) innerhalb von 7 Tagen nach der Bezahlung elektronisch erhält.

Der Besucher erklärt sich mit der Geltung dieser AGB ausdrücklich einverstanden. Dies zählt ebenfalls für kostenlose Tickets, Aussteller und Einladungen.

Ablehnung durch Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Besteller innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung mitgeteilt. Zudem erfolgt eine automatische Stornierung von Tickets bei Nichtzahlung innert angegebener Frist.

Absage / Verlegung der Veranstaltung

Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den vollen Ticketbetrag zurück. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung durch den Besucher innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung der Tickets erfolgt in beiden Fällen innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der zurückgesendeten Tickets beim Veranstalter. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Veranstaltungsort

Die Kitsucon (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) findet im Reckensaal (Thayngen) statt. Diese AGB gelten für das gesamte Veranstaltungsgelände sowie für dessen Zuwegungen. Veränderungen des Veranstaltungsortes sind möglich und werden vom Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben Ticketkauf Der Käufer sichert zu, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung volljährig ist. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Teilnehmer aus, sobald er die Schaltfläche „Jetzt für  bestellen“ (oder eine Schaltfläche mit ähnlicher Formulierung) betätigt hat. Die Annahme des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt im Falle der Zahlung durch Vorkasse durch Anzeige der Überweisungsdaten für die noch fehlende Überweisung und bei sämtlichen anderen Zahlarten durch Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer zustande. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Besuchers, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen aufgestellte spezifische Bedingungen verstösst, auf die in den AGB hingewiesen wurden oder diese zu umgehen versucht oder sofern aufgrund technischer Probleme vorhandene Kontingente überschritten wurden. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Widerrufsrecht bei Ticketkauf Es besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Annahme durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 Zahlungsmodalitäten

Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis pro Ticket sowie etwaige Zusatzleistungen. Tickets werden über unseren Verein allgemein ohne Angabe von Mehrwertsteuer verkauft. Der Gesamtkaufpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei allen Zahlarten – ausser der Zahlart „Vorkasse“ – sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart „Vorkasse“ der Gesamtkaufpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das vom Verein Kitsunedream benannte Konto zu überweisen. Das Ticket gilt gleichzeitig auch als Quittung für die getätigte Zahlung.

Weiterverkauf von Tickets

Der Verkauf bzw. Weiterverkauf von Tickets zu einem höheren Betrag als auf dem Ticket angegeben ist strikt untersagt und führt dazu, dass das Ticket seine Gültigkeit verliert.

Verlust des Tickets

Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Stornierung von bezahlten Tickets

Die Stornierung von Eintrittskarten ist nicht möglich. Lediglich im Falle der Absage oder Verlegung der Veranstaltung können Tickets erstattet werden.

Änderung des angekündigten Programms

Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Verstösse. Änderung des angekündigten Programms Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am angekündigten Programm vorzunehmen. Bei unwesentlichen und/oder zumutbaren Änderungen sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen.

Programmpunkte in Englisch

Der Veranstalter weist darauf hin, dass Teile des Programms in englischer Sprache stattfinden können. Übersetzungen werden in diesem Fall nicht bereitgestellt.

Programmpunkte und Teilnahme

Bei Verzögerungen Im Programmablauf besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Darüber hinaus können einzelne Programmpunkte in Räumen mit geltenden Maximalkapazitäten stattfinden. Zur Sicherheit der Besucher werden diese vom Sicherheitspersonal eingehalten.
Eine Teilnahme an diesen Programmpunkten kann nicht sichergestellt werden.

Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines angekündigten Gäste.
Für den Fall, dass ein angekündigter Gast absagt, sorgt der Veranstalter nach Möglichkeit für Ersatz. Sollte der Ersatz für den Kunden nicht passend sein, so erstattet der Veranstalter das Geld für das Shooting / Autogramm zurück.

Zutritt

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Diese ist bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen ist.

Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Andernfalls müssen sie eine schriftliche Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten bei sich tragen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der erziehungsberechtigten Person vorzeigen.

Altersnachweis

Zum Altersnachweis ist es notwendig, ein amtlich beglaubigtes Lichtbild-Dokument (beispielsweise: Personalausweis, Reisepass oder Fahrausweis) im Original mitzuführen und auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzuzeigen.

Recht zur Zutrittsverweigerung

Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht abschliessend gegeben, wenn:

• der Besucher gegen ein bestehendes Hausrecht oder die Hausregeln der Veranstaltung verstösst.

• der Besucher Gegenstände mit sich führt, welche auf dem Veranstaltungsgelände verboten sind.

• wenn der Besucher übermässig Alkohol oder offensichtlich Drogen konsumiert hat. • sich der Besucher gewaltbereit zeigt.

• eine radikal/menschenverachtende Gesinnung des Besuchers offen zu Tage tritt.

Überfüllte Bereiche

 sollte bei einzelnen Bereichen oder Hallen partiell eine Überfüllung drohen, ist das Sicherheitspersonal dazu befugt, den Zutritt zu diesen Bereichen temporär zu verweigern und Besucherströme sicherheitsorientiert zu lenken. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

Tiere

Das Mitführen von Hunden ist im Aussenbereich gestattet. Drachen, Pferde wie auch Elefanten sind nicht zugelassen.
Hunde müssen ununterbrochen und konsequent angeleint bleiben. Es herrscht Kurz-Leinen-Pflicht, damit es nicht zu Unfällen oder Beissereien mit Hunden kommt. Hinterlassenschaften der Tiere sind vom Halter selbst zu entsorgen.

Taschenkontrolle

Besucher erklären sich damit einverstanden, dass Taschen, Kisten, Rucksäcke oder andere Transportgegenstände bei Betreten und Verlassen der Veranstaltung stichprobenartig durchsucht werden. Hausordnung

In den Gebäuden herrscht striktes Rauchverbot!

Eigene Getränke und Lebensmittel dürfen nicht auf dem Gelände konsumiert werden. Ausnahme: Wasserflaschen sind gestattet.

Cosplayer sind Besucher und sind nicht verpflichtet irgendwen zu unterhalten. Um Aufnahmen von ihnen zu machen muss ihr Einverständnis eingeholt werden und Ablehnungen sind widerspruchslos zu akzeptieren. Dasselbe gilt natürlich auch für nicht-kostümierte Besucher, Arbeiter Sowie Bandmember.

Das Tragen oder Zurschaustellen von Symbolen, die rassistischen oder transphobischen Ideologien angelehnt sind, werden bei uns nicht geduldet und führt zu einem Hausverbot.

Dies gilt insbesondere für Hakenkreuze und Manji. Auch bitten wir Ausstellern und im BringAndBuy darum, keine Artikel mit solchen Symbolen anzubieten. Showkämpfe sind auf dem Gelände nicht gestattet. Dasselbe gilt auch für echte Kämpfe.

Schäden aller Art sind zu vermeiden. Insbesondere Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden. Wir übernehmen bei Diebstahl, Verlust, sowie beschädigten Gegenständen keinerlei Haftung. Eigenständige Änderungen an Gebäude und Technik sind untersagt.

Das Verteilen von Flyern und Werbung, Verkauf von Waren sowie Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur nach Absprache mit den zuständigen Organisatoren gestattet.

Flucht- und Rettungswege Sind freizuhalten. Treppen sind keine Sitzbänke.

Cosplay

Folgende Waffen sind auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Diese Liste ist nicht abschliessend.

• Echte Schwerter, Messer und Schneidwerkzeuge jeder Art, ob mit oder ohne geschliffener Metallklinge

• Lanzen, Speere, Hellebarden und ähnliche mit Metall-, Hart-PVC- oder Wonderflex-Klinge

• Gas-, Signal- und Farbmarkierungswaffen sowie deren Munition

• Echte, Repliken oder Modelle von Lang- und Kurzfeuerwaffen, halbautomatischen oder automatischenWaffen (z.B. Softair) sowie deren Munition

 • Sportwaffen wie Übungsschwerter (auch aus Holz), Jagdbögen, -Armbrüste und -Blasrohre sowie deren Pfeile

• Sprengstoffe und hochentzündliche Materialien

Cosplays dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Brüste, Intimbereich und Po müssen ausreichend bedeckt sein.

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut und vertrauen darf.

Ausser in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für deliktische Ansprüche, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit Versicherungsschutz aufgrund einer Haftpflichtversicherung besteht. Sie gelten auch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit nach zwingenden Normen des Produkthaftungsrechts für Personen und Sachschäden gehaftet wird. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar..

Der Veranstalter haftet nicht für verlorene Gegenstände.

Datenschutz

Bei der Bestellung werden aufgenommene Adressdaten ausschliesslich zu Versandzwecken verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Zudem gilt die separat aufgeführte Datenschutzerklärung der KitsuCon.

Bild-, Ton-, Bildtonaufnahmen Besucher sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen anzufertigen. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoss ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen.

Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen.

Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt. Bild-, Ton-, Bildtonaufnahmen durch Dritte Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild- , Ton- und Bildtonaufnahmen von Besuchern anzufertigen und diese Aufnahmen in jeder Form zeitlich und örtlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen, zu senden und/oder auf Bild- oder Tonträgern wiederzugeben. Insbesondere gilt dies zur Berichterstattung über die Veranstaltung und für Werbezwecken für die Veranstaltung und/oder den Veranstalter. Eine Vergütung erhält der Besucher hierfür nicht.

Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf eine Nutzung von Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen, durch die im Einzelfall ein berechtigtes Interesse des Besuchers verletzt wird. Livestreaming Gekennzeichnete Teile des Programms und Berichterstattungen / Interviews auf dem Gelände werden per Livestreaming ins Internet überragen.

Besucher, die an diesen Programmpunkten teilnehmen oder sich in gekennzeichneten Bereichen aufhalten, zeigen sich mit der Übertragung einverstanden.

Bei Interviews gilt die Teilnahme als Zustimmung für die Übertragung der Aufnahmen ins Internet.

Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen der Aussteller mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Sowohl für Aussteller mit Wohnsitz im Ausland als auch für solche mit Wohnsitz in der Schweiz bildet Neunkirch als eingetragener Sitz des Veranstalters für alle Verfahren Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsort.

Stand: 01.06.2024